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Verbraucherrecht
Hier finden Sie alle Information die Sie benötigen, falls die Informationen nicht enthalten sein sollten schauen Sie in den "News" nach oder schicken Sie uns einfach eine E-Mail.

FAQs zu eBay Drucken E-Mail

Rund um das Thema eBay gibt es viele Fragen. Wir helfen Ihnen diese zu beantworten

wie zum Beispiel:

  • Gelten die gesetzlichen Regelungen über Kaufverträge überhaupt bei eBay?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Käufer die Ware zurückgeben?
  • Kann der Käufer den Vertrag auch ohne Angabe von Gründen rückgängig machen?

  • Kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden ?
  • Ab wann bin ich ein gewerblicher Verkäufer?
  • Was mache ich wenn die Ware nicht geliefert wird ?
  • Darf ich als Verkäufer Hersteller- bzw. Produktfotos nutzen, um meine Auktion zu bebildern?
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Urteilssammlung Drucken E-Mail

Zu den Themen der Urteilssammlung gehören:

  • Haftung des Forenbetreibers
  • SMS Flirt-Chat
  • Werbung für Handyklingeltöne
  • lotto-betrug.de
  • Ausländische Sportwetten über .de-Domain
  • Identität des Höchstbietenden
  • Bildersuchmaschinen
  • und viele weitere Urteile
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Rechtssicherheit im E-Commerce Drucken E-Mail

Es werden Fragen und Themen beantwortet wie zum Beispiel:

  • Wie lange gilt die erteilte Einwilligung zur E-Mail Werbung?
  • Wer hat die Beweislast für die erteilte Einwilligung?
  • Ist bereits eine einmalige E-Mail ohne Einwilligung rechtswidrig?
  • Wie müssen Preisgegenüberstellungen aussehen?
  • Falsche Preisangaben lediglich Bagatellverstöße?
  • Fehlender „Grundpreis“ ein Bagatellverstoß?
  • Was ist ein Grundpreis – wann muss er angegeben werden?
  • Widerrufsfrist bei eBay
  • Preisangaben im Onlineshop
  • Umsatzsteuer, Liefer- und Versandkosten
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Downloads von Musik und Software Drucken E-Mail
Auf unzähligen Seiten im Netz wird Software zum Download angeboten. In vielen Verzeichnissen finden sich kostenlose Softwareversionen, für die normalerweise viel Geld zu bezahlen ist. Dass es sich dabei um illegale Angebote handelt liegt manchmal mehr, manchmal weniger auf der Hand. Ab wann machen sich die Nutzer solcher Downloadverzeichnisse strafbar? Was ist erlaubt?
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Rechtstipps für Powerseller Drucken E-Mail

Für die Nutzer von Online-Auktionen gelten sowohl als Käufer wie auch als Verkäufer zahlreiche rechtliche Regelungen, die zu beachten sind. Dies gilt insbesondere für „Power-Seller“, die durch den geschäftsmäßigen An- und Verkauf oftmals den Privatbereich verlassen und sich rechtlich wie ein Unternehmer behandeln lassen müssen. Die Nichtbeachtung der einschlägigen Regelungen durch Private wie Unternehmer hat bereits in der Vergangenheit in vielen Fällen die Gerichte beschäftigt und erste Rechtsprechung für den Bereich der Online-Auktionen hervorgebracht.

Bereits im Jahr 2001 hat der BGH in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass der Vertragsabschluss über eine Online-Auktion nach den allgemeinen Kaufvertragsregeln zu beurteilen ist. Der Verkäufer muss sich also an seinem Mindestgebot festhalten lassen, da es sich um ein verbindliches Kaufangebot handelt. Hat er dieses Angebot zu gering angesetzt und liegt das letzte Gebot darauf auch nur geringfügig darüber, so kommt der Vertrag in jedem Fall zu dem zuletzt gebotenen Preis zustande. Diese schmerzhafte Erfahrung musste in dem der BGH Entscheidung zugrunde liegenden Fall der Verkäufer eines Neuwagens machen, der das Fahrzeug zur Hälfte des Listenpreises an den Bieter verkaufen musste.

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