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Wer ein Parkplatz mietet sollte sich davon überzeugen, dass dieser auch ausreichend Platz bietet |
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Der Beklagte, ein Porsche Cayenne Fahrer, hatte für 115€ pro Monat ein ganzes Jahr ein Tiefgaragenstellplatz gemietet. Nach 5 Tagen hatte dieser fristlos gekündigt, weil der Platz für den großen Wagen nicht ausreichend war. Der Vermieter verlangte nun den Ausstehenden Mietzins von 460€. Das Amtsgericht München gab dem Vermieter Recht, den der Mieter hätte selbst überprüfen müssen ob der Platz geeignet ist. (Urteil vom 19.7.2007 Az. 423 C 11099/07)
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