| Einheitlicher Krankenkassenbeitragssatz ab 1. Januar 2009 |
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Ab den 1. Januar 2009 wird ein einheitlicher Krankenkassenbeitragssatz eingeführt. Wie hoch der sein wird ist zurzeit noch unklar. Am 1. November wird die Bundesregierung darüber entscheiden. Der durchschnittliche Beitragsatz liegt derzeit bei 14,8% des Bruttolohnes, Gerüchten zufolge könnte der Beitragssatz bei 15,5% liegen. Alle Beiträge und Steuerzuschüsse fließen in einen Gesundheitsfond und werden über diesen wieder an die Krankenkassen verteilt. Zudem soll der morbiditätsorierntierte Risikostrukturausgleich die Benachteiligung von Krankenversicherungen die z.B. aufgrund der unterschiedlichen Alters- und Einkommensstruktur entstehen aufgefangen werden. Zudem soll mit Hilfe von Umfragen und Krankheitsregistern die Morbididät (Krankheitswahrscheinlichkeit) ermittelt werden. Dadurch werden Ausgleichszahlungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht um den Wettbewerb zu stärken. Eine Krankenkasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Dabei darf der zusätzlich erhobene Beitrag maximal 1% des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. Außerdem muss die Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen. Die Einführung der Wahltarife wie Kostenerstattungstarif, Selbstbehalttarif und Hausarzttarif bieten mehr Transparenz und Möglichkeiten für den Versicherten. Die Versicherungspflicht gilt für alle Bürger. Die privaten Versicherungen müssen einen Basistarif anbieten. |
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