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Wer ein Parkplatz mietet sollte sich davon überzeugen, dass dieser auch ausreichend Platz bietet |
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Der Beklagte, ein Porsche Cayenne Fahrer, hatte für 115€ pro Monat ein ganzes Jahr ein Tiefgaragenstellplatz gemietet. Nach 5 Tagen hatte dieser fristlos gekündigt, weil der Platz für den großen Wagen nicht ausreichend war. Der Vermieter verlangte nun den Ausstehenden Mietzins von 460€. Das Amtsgericht München gab dem Vermieter Recht, den der Mieter hätte selbst überprüfen müssen ob der Platz geeignet ist. (Urteil vom 19.7.2007 Az. 423 C 11099/07) |
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Vorteil für den Verbraucher bei Nachbesserungen innerhalb der Sachmängelhaftung |
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Der Käufer (Kläger) einer Yacht verlangte im Rahmen der Sachmängelhaftung die Reparatur von Mängeln. Der Verkäufer verlangte jedoch, dass die Yacht für die Reparatur in seine Werft gebracht werde. Für die Frage, wo der Beklagte die Nachbesserungsarbeiten durchzuführen hat, sind in erster Linie die Absprachen der Parteien sowie die Umstände des Falls maßgeblich (§ 269 BGB). Fehlen anderweitige Absprachen der Parteien wie in diesem Fall, so ist im Zweifel die Nachbesserung dort zu erbringen, wo das nachzubessernde Werk sich vertragsgemäß befindet. (BGH, Urteil vom 08.01.2008 Az. X ZR 97/05) Sollten sie Ihr Auto in Hamburg bei einem Autohändler gekauft haben aber in München wohnen so sind sie nicht dazu verpflichtet das Auto für die Reparatur zu dem Verkäufer zu befördern! |
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Einheitlicher Krankenkassenbeitragssatz ab 1. Januar 2009 |
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Ab den 1. Januar 2009 wird ein einheitlicher Krankenkassenbeitragssatz eingeführt. Wie hoch der sein wird ist zurzeit noch unklar. Am 1. November wird die Bundesregierung darüber entscheiden. Der durchschnittliche Beitragsatz liegt derzeit bei 14,8% des Bruttolohnes, Gerüchten zufolge könnte der Beitragssatz bei 15,5% liegen. Alle Beiträge und Steuerzuschüsse fließen in einen Gesundheitsfond und werden über diesen wieder an die Krankenkassen verteilt. Zudem soll der morbiditätsorierntierte Risikostrukturausgleich die Benachteiligung von Krankenversicherungen die z.B. aufgrund der unterschiedlichen Alters- und Einkommensstruktur entstehen aufgefangen werden. Zudem soll mit Hilfe von Umfragen und Krankheitsregistern die Morbididät (Krankheitswahrscheinlichkeit) ermittelt werden. Dadurch werden Ausgleichszahlungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht um den Wettbewerb zu stärken. Eine Krankenkasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Dabei darf der zusätzlich erhobene Beitrag maximal 1% des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. Außerdem muss die Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen. Die Einführung der Wahltarife wie Kostenerstattungstarif, Selbstbehalttarif und Hausarzttarif bieten mehr Transparenz und Möglichkeiten für den Versicherten. Die Versicherungspflicht gilt für alle Bürger. Die privaten Versicherungen müssen einen Basistarif anbieten. |
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