| Krankenkassenaustritt Krankenkassenwechsel |
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Wie funktioniert ein Krankenkassenwechsel?
Sehr geehrter Herr Mustermann, Sie haben Ihre Mitgliedschaft bei der Krankenkasse XY - Die Gesundheitskasse zum 31.03.2008 gekündigt. Diese Kündigung wird erst dann wirksam, wenn der zur Meldung verpflichtenden Stelle - dies ist bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber - bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung der aufnehmenden vorgelegt wird. Bis dahin haben Sie auch die Möglichkeit, sich wieder für die Krankenkasse XY zu entscheiden. Über einen Anruf freuen wir uns. Bitte senden Sie die Krankenkasse XY GesundheitsCard(s) und ggf. ausgestellte Befreiungsausweise der Krankenkasse XY nach dem 31.03.2008 zurück. Möchten Sie nach dem Ende der Mitgliedschaft zur Krankenkasse XY bei einer Anderen Krankenkasse Mitglied werden, legen Sie bitte diese Kündigungsbestätigung der aufnehmenden Krankenkasse vor.(...)
Sollte Ihre Krankenkasse nicht die Kündig akzeptieren, beschweren Sie sich beim Bundesversicherungsamt in Bonn. Es ist zuständig für viele Betriebskrankenkassen, für Ersatzkassen und einen Teil der Innungskrankenkassen. Ist das Bundesversicherungsamt nicht zuständig für Ihre Kasse, wenden Sie sich an das Sozialministerium des Landes, in dem die Kasse ihren Sitz hat. Für weiterführende Information zu den Krankenkassen und deren Leistungen finden sie hier auf www.krankenkassen.de oder auf www.krankenkassenratgeber.de
Ab den 1. Januar 2009 wird ein einheitlicher Krankenkassenbeitragssatz eingeführt.
Wie hoch der sein wird ist zurzeit noch unklar. Am 1. November wird die Bundesregierung darüber entscheiden. Der durchschnittliche Beitragsatz liegt derzeit bei 14,8% des Bruttolohnes, Gerüchten zufolge könnte der Beitragssatz bei 15,5% liegen. Alle Beiträge und Steuerzuschüsse fließen in einen Gesundheitsfond und werden über diesen wieder an die Krankenkassen verteilt. Zudem soll der morbiditätsorierntierte Risikostrukturausgleich die Benachteiligung von Krankenversicherungen die z.B. aufgrund der unterschiedlichen Alters- und Einkommensstruktur entstehen aufgefangen werden. Zudem soll mit Hilfe von Umfragen und Krankheitsregistern die Morbididät (Krankheitswahrscheinlichkeit) ermittelt werden. Dadurch werden Ausgleichszahlungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht um den Wettbewerb zu stärken. Eine Krankenkasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Dabei darf der zusätzlich erhobene Beitrag maximal 1% des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. Außerdem muss die Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen. Die Einführung der Wahltarife wie Kostenerstattungstarif, Selbstbehalttarif und Hausarzttarif bieten mehr Transparenz und Möglichkeiten für den Versicherten. Die Versicherungspflicht gilt für alle Bürger. Die privaten Versicherungen müssen einen Basistarif anbieten. |

