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Krankenkassenaustritt Krankenkassenwechsel Drucken E-Mail

Wie funktioniert ein Krankenkassenwechsel?

  • 18 Monate müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse sein um Kündigen zu dürfen.
  • Gesetzlich pflichtversichert ist jeder der bei der gesetzlichen Krankenkasse ein Brutto-Einkommen unter 46.800€ hat.
  • Bei einer Beitragserhöhung zum Beispiel zum 01.01. haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und müssen bis spätestens zum 29.02. kündigen. Danach verfällt ihr Sonderkündigungsrecht.
  • Kündigung werden grundsätzlich schriftlich abgeschicken (eine Vorlage bekommen sie demnächst hier)
  • Die Mitgliedschaft kann zum Ende des übernächsten Monats beendet werden. Bei einer Kündigungseinreichung im Januar ist dies der der 31. März. Bei der Neuen Krankenkasse sind Sie dann ab dem 1. April neues Mitglied.
  • Sie erhalten nach dem Kündigungschreiben innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung von Ihrer Krankenkasse. Die wie folgt aussehen kann:

Sehr geehrter Herr Mustermann,

Sie haben Ihre Mitgliedschaft bei der Krankenkasse XY - Die Gesundheitskasse zum 31.03.2008 gekündigt.

Diese Kündigung wird erst dann wirksam, wenn der zur Meldung verpflichtenden Stelle - dies ist bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber - bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine Mitgliedsbescheinigung der aufnehmenden vorgelegt wird.

Bis dahin haben Sie auch die Möglichkeit, sich wieder für die Krankenkasse XY zu entscheiden. Über einen Anruf freuen wir uns. Bitte senden Sie die Krankenkasse XY GesundheitsCard(s) und ggf. ausgestellte Befreiungsausweise der Krankenkasse XY nach dem 31.03.2008 zurück.

Möchten Sie nach dem Ende der Mitgliedschaft zur Krankenkasse XY bei einer Anderen Krankenkasse Mitglied werden, legen Sie bitte diese Kündigungsbestätigung der aufnehmenden Krankenkasse vor.(...)

 

  • Schicken Sie diese Kündigungsbestätigung zusammen mit dem Aufnahmeantrag der neuen Krankenkasse zu.
  • Die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse geben sie Ihren Arbeitgeber. Ihr Arbeitgeber wird Sie bei der alten Krankenkasse ab- und bei der neuen Krankenkasse anmelden. Ab jetzt ist Ihre Kündigung wirksam. Sollten sie dies nicht tun wird Ihre Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse fortgesetzt. Jedoch sollten sie dann Ihre alte Krankenkasse mitteilen das Sie bei  ihr geblieben sind, um komplikationen zu vermeiden.

Sollte Ihre Krankenkasse nicht die Kündig akzeptieren, beschweren Sie sich beim Bundesversicherungsamt in Bonn. Es ist zuständig für viele Betriebskrankenkassen, für Ersatzkassen und einen Teil der Innungskrankenkassen. Ist das Bundesversicherungsamt nicht zuständig für Ihre Kasse, wenden Sie sich an das Sozialministerium des Landes, in dem die Kasse ihren Sitz hat.

Für weiterführende Information zu den Krankenkassen und deren Leistungen finden sie hier auf www.krankenkassen.de  oder auf www.krankenkassenratgeber.de 

 

 

 

Ab den 1. Januar 2009 wird ein einheitlicher Krankenkassenbeitragssatz eingeführt.

 

Wie hoch der sein wird ist zurzeit noch unklar. Am 1. November wird die Bundesregierung darüber entscheiden. Der durchschnittliche Beitragsatz liegt derzeit bei 14,8% des Bruttolohnes, Gerüchten zufolge könnte der Beitragssatz bei 15,5% liegen. Alle Beiträge und Steuerzuschüsse fließen in einen Gesundheitsfond und werden über diesen wieder an die Krankenkassen verteilt.

Zudem soll der morbiditätsorierntierte Risikostrukturausgleich die Benachteiligung von Krankenversicherungen die z.B. aufgrund der unterschiedlichen Alters- und Einkommensstruktur entstehen aufgefangen werden. Zudem soll mit Hilfe von Umfragen und Krankheitsregistern die Morbididät (Krankheitswahrscheinlichkeit) ermittelt werden. Dadurch werden Ausgleichszahlungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht um den Wettbewerb zu stärken.

Eine Krankenkasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Dabei darf der zusätzlich erhobene Beitrag maximal 1% des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. Außerdem muss die Krankenkasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit des Kassenwechsels hinweisen.

Die Einführung der Wahltarife wie Kostenerstattungstarif, Selbstbehalttarif und Hausarzttarif bieten mehr Transparenz und Möglichkeiten für den Versicherten.

Die Versicherungspflicht gilt für alle Bürger. Die privaten Versicherungen müssen einen Basistarif anbieten.