| Abzocke im Internet |
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Internet-Abzocke Wenn Sie dubiose Mahnungen/Rechnungen von Inkassobüros oder Rechtsanwälten erhalten, bleiben Sie ruhig. Die Abzocker versuchen Sie einzuschüchtern und drohen mit Haltlosen Aussagen um ihre „Forderungen„ zu erhalten. Drohungen wie folgt: Die Forderung soll in die Schufa eingetragen werden: Um Schufa Einträge zu erwirken muss ein Unternehmen Vertragspartner der Schufa sein, was meist unwahrscheinlich ist. Selbst wenn Anwälte damit drohen dass sie Vertragspartner der Schufa sind und die Forderung an die Schufa übermitteln, ist dies rechtwidrig. Selbst wenn dem Anwalt eine Einwilligung vorliegen würde, ist ein Eintrag unzulässig. Anzeige wegen Betruges, bzw. Eintrag ins Erziehungsregister: Diese Drohung folgt nach der Anmeldung auf einer Internetseite auf der eine Auswahl des Alters unter 18 Jahren absichtlich nicht möglich ist. Wer unter solchen Umständen nicht sein alter angeben kann ist kein Betrüger. Zudem sind Minderjährige zwischen 7 und 18 beschränkt geschäftstüchtig. Somit sind Verträge ohne Einwilligung der Eltern unwirksam. Eine Mitteilung an den Anbieter, das der Vertrag unwirksam ist und nicht genehmigt wird ist ausreichend. Ihre IP Adresse wurde gespeichert: Durch die IP-Adresse erlangt niemand Persönliche Daten wie Adresse, Name oder Telefonnummer. Diese Daten sind nur bei Ihrem Provider gespeichert. Lediglich die Staatsanwaltschaft hat das Recht zur Herausgabe dieser Daten. Der Abzocker müsste zuerst eine Strafanzeige erstatten um an diese Daten zu gelangen, verständlicherweise wird kein Abzocker die Justiz einschalten. Muss ich einen Widerspruch schreiben? Auf der Sicheren Seite sind Sie wenn Sie in einem kurzen Schreiben widersprechen. Ein Musterformular steht hier zum Download bereit. Im Grunde müssen Sie nur Reagieren wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Verwechseln Sie bitte nicht eine Mahnung mit dem Amtlichen Mahnbescheid! Der gerichtliche Mahnbescheid kommt direkt per Post vom Gericht und muss beantwortet werden. Dieser enthält außerdem ein Widerspruchsformular mit dem Sie der Geldforderung offiziell widersprechen können. Wenn sie nicht auf den Mahnbescheid reagieren droht die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Jedoch werden Sie keinen gerichtlichen Mahnbescheid von dubiosen Betreibern erhalten, zumal diese vor Gericht verlieren und die Justiz meiden. Weitere ausführliche Informationen finden sie auf:
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